Wien (28.10.2020) –
Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist des Erneuerbaren-Ausbaugesetzes (EAG). Sechs Wochen wurde der Entwurf intensiv analysiert und auf Schwachstellen geprüft. Trotz vieler wichtiger und gelungener Neuerungen, besteht ein massiver Nachbesserungsbedarf, vor allem im Bereich der Kleinanlagen. Damit das Gesetz auch tatsächlich zum Meilenstein der österreichischen Energiewende und zur Initialzündung für 11 TWh-Sonnenstromausbau wird, gilt es, diese Stolpersteine noch zu beseitigen. Jetzt ist das zuständige Ministerium und die Opposition am Zug, um die eingemeldeten Kritikpunkte einzuarbeiten.
Verbesserungspotenzial muss unbedingt genutzt werden
Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) hat eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erarbeitet. Der Branchenverband begrüßt viele Punkte, die nun durch das neue Gesetz ermöglicht werden sollen. Dazu zählt besonders die Ermöglichung einer neuen Förderlandschaft für Photovoltaik (PV) und Stromspeicher, die Machbarkeit Erneuerbarer-Energie-Gemeinschaften (EEG) sowie die in vielen Paragrafen verankerte Netztransparenz.
“Nichtsdestotrotz dürfen die Details, die es noch anzupassen gilt, nicht vergessen werden. Denn wie immer steckt der Teufel im Detail”, ruft Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des PVA, das zuständige Ministerium zur Nachbesserung auf. Zu den wichtigsten Verbesserungspunkten zählt etwa die Schaffung vernünftiger Anlagenkategorien bei der Ausschreibung und bei der Investitionsförderung.
“Speziell Kleinanlagen verlangen ein besonderes Augenmerkt und dementsprechende Erleichterungen und Chancengleichheit, da diese mit den großen Anlagen nicht vergleichbar sind. Klare, handhabbare und planbare Bedingungen sind für alle Marktteilnehmer unumgänglich”, betont Paierl. So müssen etwa Ausnahmen für Anlagen kleiner 500 kWp in vielen Bereichen geschaffen werden. Einige Vorschläge im Entwurf führen zu Kostensteigerungen und zusätzlichen bürokratischen Aufwand, was wohl nicht der Idee des 1-Mio.-Dächerprogramms entsprechen kann.
Paierl: “Mit dem neuen Gesetz werden zusätzliche Kosten eingeführt. Umso wichtiger ist es, Dachanlagen von diesen neuen Kostenbelastungen zu schützen. Besonders vor dem Hintergrund des 1-Mio.-Dächerprogramms sollte dies einen hohen Stellenwert haben!”
Auch das für die Investitionsförderung von PV- und Speicher angesetzte Budget sollte noch einmal überarbeitet werden, da die vorgesehenen 60 Mio. Euro nur geringfügig über dem aktuellen Budget liegen und damit kein Ausbauturbo gezündet wird. Im Bereich der Stromnetze sind vor allem Transparenz (Kapazitäten, Kosten) und faire Zugangsbestimmungen das Um und Auf. Auch hier braucht es für Dachanlagen und bestehende Netzanschlüsse Erleichterungen und Kostenreduktionen, damit diese Anlagen nicht unwirtschaftlich werden. Auch das Recht des Netzanschlusses, das es aktuell gibt, sollte beibehalten werden.
Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften brauchen ebenfalls eine dringende Überarbeitung, denn trotz der neu geschaffenen Umsetzungsmöglichkeit, die durchweg positiv zu sehen ist, gibt es noch einige gröbere Hindernisse, die in der Praxis für eine zögerliche Umsetzung sorgen werden.
Photovoltaic Austria Bundesverband,
Judith Pospischil