Tipp vom Steuerwolf: Fürs Elektro-Auto nur 30 Prozent vom Kaufpreis zahlen

Wien (07.08.2023) –

Der Steuerwolf lüftet ein Geheimnis: Sie zahlen nur 30 % des Kaufpreises ihres E-Autos – den Rest bezahlt das Finanzamt! Das E-Auto ist nicht cool und nicht sexy – das E-Auto ist jedoch vernünftig, Fahrtkosten werden vermindert und die Umwelt wird geschont.

Und die steuerlichen Vorteile sind sensationell. Der Wiener Steuerberater empfiehlt den Kauf – aus steuerlichen und ökologischen Gründen. Im Folgenden beantwortet er die wichtigsten Fragen dazu:

1). Wie hoch sind die Steuerersparnisse beim E-Auto?

Erstens hängt die Steuerersparnis bei der Einkommensteuer immer von der individuellen Steuersituation ab! Die Einkommensteuer funktioniert nicht demokratisch, sondern jener Steuerzahler, der vorher mehr eingezahlt hat, kann sich via Steuerabzug durch den Betriebsausgabenabzug auch mehr herausholen. Unsere Modellrechnungen zeigen bei einem Durchschnittsverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42 % (dies ist bereits bei einem mittleren Einkommen von monatlich über 2.500 Euro der Fall), kostet ein E-Auto mit Listenpreis rund 30.000 Euro weniger als 30 % – wenn Sie alle Steuersparmöglichkeiten einkalkulieren.

2). Welche Steuersparmöglichkeiten beim E-Auto gibt es konkret?

Erstens den Vorsteuerabzug: Alle Kosten für den vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer werden um die Umsatzsteuer von 20 % reduziert.

Zweitens können Sie 115 % abschreiben – 100 % des Kaufpreises plus 15 % des Öko-Investitionsfreibetrages ab Bestelldatum 1.1.2023 – die ökologische Steuerreform macht’s möglich!

Drittens gibt es die degressive Abschreibung, diese gibt es nur beim E-Auto: Degressive Abschreibung ist wie das Bremsen. Sie schreiben zuerst mehr ab, das Auto verliert im ersten Jahr mehr an Wert, daher ist die Abschreibung stärker am Anfang der Lebenszeit des Autos und die Steuerersparnis höher. Im Zeitablauf wird die Abschreibung geringer, die Bremswirkung lässt nach.

3). Privatnutzung ist gratis und steuerfrei

Das E-Auto als Dienstfahrzeug kostet keinen Steuer-Sachbezug. Das heißt, der Geschäftsführer, die angestellte Geschäftsführer:in oder aber die Gesellschafter-Geschäftsführer:in einer Gesellschaft zahlt keine Steuer für die Privatnutzung des Fahrzeuges. Also auch für Privatfahrten fallen keine Steuer an. Dies ist wirklich sensationell.

Dies gilt aber nicht uneingeschränkt: Zum Beispiel kann eine Gesellschaft ihrem Geschäftsführer keinen Tesla – ohne Steuerzahlung – gänzlich steuerfrei zur Verfügung stellen. Denn die Luxus-Obergrenze von 40.000 Euro gilt leider auch für E-Autos. E-Autos sind aber auch in dieser Hinsicht günstiger als Verbrenner, weil es zwischen 40.000 und 80.000 Euro einen anteiligen Vorsteuerabzug gibt. Der Finanzminister sagt also, dass ein Auto über 40.000 Euro Luxus darstellt und nicht mehr alle Kosten steuerlich abzugsfähig sind.

4). Sind die 40.000 Euro übrigens brutto oder netto zu verstehen?

Hier gibt es einen Rechtsstreit zwischen der Finanz und dem Wiener Steuerberater Prof. Mag. Erich Wolf. Der Verwaltungsgerichtshof wird entscheiden!

5). Ist das nicht unfair mit der Luxustangente?

In der Tat – noch dazu, wo diese Luxustangente seit 2004 unverändert besteht. Der Finanzminister hat sich selbst gelobt, weil die “kalte Progression” abgeschafft wurde – aber die Luxustangente wurde leider seit 2004 nicht verändert. Das Automodell, welches im Jahr 2004 allerdings 40.000 Euro gekostet hat, gibt es heute allerdings nicht mehr und ein vergleichbarer fahrbarer Untersatz kostet zwischen 50.000 und 60.000 Euro.

6). Warum lässt die Finanz den Steuerabzug bei teuren Autos nicht zu?

Der Finanzminister spricht von einer “repräsentativen Mitveranlassung”, also das teure Auto wird aus Imagegründen gekauft – und das ist Privatvermögen. Die Gemeinschaft der Steuerzahler soll nicht für das Privatvergnügen der Unternehmer:innen zahlen. Auch Millionäre können keine teuren Autos mit Steuerabzug von ihrer Millionensteuer abziehen. Ähnliches gilt für Schiffe, Flugzeuge, etc.

Wenn Sie wissen wollen, wie die Höhe der Luxus-Obergrenze entstanden ist, schauen Sie das hier eingebettete Erklärvideo von Erich Wolf mit allen wesentlichen Details.

Für weitere Informationen und Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an: https://www.youtube.com/@steuerwolf

Web: https://www.steuerwolf.at – Ein Blick auf die Homepage lohnt sich.

Link zum neuesten Buch von WP Mag. Erich Wolf: http://www.lindeverlag.at/buch/swk-spezial-betriebuebertragungen-kompakt-18119

Erich Wolf Wirtschaftsprüfungs GmbH,
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