St. Pölten (16.09.2020) –
Heute wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in die Begutachtung geschickt. Die IG Windkraft begrüßt dies als gute Grundlage. Die Detailausgestaltung wird darüber entscheiden, ob das Ziel, die Stromversorgung 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, erreicht werden kann. “Der Ausbau der Windkraft schafft Investitionen in die heimische Wirtschaft und ist ein Schlüssel zum Klimaschutz”, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und ergänzt: “Klar ist, dass die Windkraft deutlich mehr zur Zielerreichung beitragen könnte, als ihr derzeit in den Eckpunkten des EAG zugedacht wird.”
Die IG Windkraft begrüßt den heutigen Schritt der Regierung, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Begutachtung zu schicken. “Einige wichtige Eckpunkte, auf die wir seit Jahren hinweisen, sind bereits enthalten. Dies ist eine sehr gute Grundlage für die intensiven Diskussionen, die nun bis zur Beschlussfassung mit Zweidrittel-Mehrheit im Parlament bevorstehen. In entscheidenden Bereichen ist aber die Detailausgestaltung von größter Bedeutung, damit das Gesetz ein Erfolg wird”, so Moidl.
Fördermodell ohne Ausschreibungen
Als Standard-Fördermodell ist ein Markprämienmodell vorgesehen, also eine Direktvermarktung des Ökostroms, bei welcher der Erzeuger seinen Ökostrom selbst vermarktet und zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde als Förderung hinweg erhält. Die Förderhöhen sollen bei Windkraft in den nächsten Jahren mittels Verordnung festgelegt werden. “Aus Sicht der IG Windkraft sollte man auf Ausschreibungen verzichten”, erklärt Moidl: “Ausschreibungen haben etwa in Deutschland zu einem radikalen Einbruch beim Windkraftausbau geführt.”
Standortdifferenzierung ermöglicht Ausbau in allen Bundesländern
Dass die Förderung in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedlicher Standorte unterschiedlich hoch sein kann, begrüßt die IG Windkraft, denn, so Moidl: “Für einen breiten Ausbau der Windkraft in ganz Österreich ist eine standortdifferenzierte Förderung essentiell, daneben sind nun die Bundesländer gefordert, die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau anzupassen.”
Zielerreichung muss Priorität haben
Entscheidend ist, dass die Erreichung einer 100-prozentigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien im Vordergrund steht und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. “Bei Abweichung vom Zielpfad müssen rasch Maßnahmen ergriffen werden können, um die Zielerreichung zu gewährleisten”, fordert Moidl und spricht sich gegen eine Begrenzung der Fördermittel aus.
Mengen des Windausbaus zu gering
Zur Erreichung des Ziels, den Stromverbrauch 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken, wurde im Regierungsprogramm festgelegt die jährliche Stromerzeugung aus Windkraft bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) zu steigern. Dafür ist ein jährlicher Ausbau der Windkraftleistung von 500 MW nötig. Im vorgelegten Entwurf sind allerdings nur mindestens 400 MW pro Jahr festgelegt. “Hier bedarf es einer Nachschärfung der Windausbaumenge”, fordert Moidl und ergänzt abschließend: “Windkraft ist sauber, günstig und schafft Arbeitsplätze. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein modernes Wirtschaftsprogramm für einen richtigen Neustart nach der Corona-Krise. Diese Chance müssen wir nützen.”
IG Windkraft,
Mag. Evelyn Weiß