Günstigstes Wertsteigerungspotential für Immobilien
Wien (11.09.2020) – Mit der Abgabe der Fertigstellungsanzeige bei Um-, Zu- oder Neubau muss in Wien ein Nachweis vorgelegt werden, dass ein digitales Bauwerksbuch gemäß § 128a Bauordnung erstellt und die Daten digital gespeichert wurden. Damit vereinfachen und beschleunigen sichWeiter Lesen