Wien (15.01.2021) –
Lange Zeit gab es für Rechtsanwälte in Österreich keine Klarheit und Sicherheit, wenn es um den Einsatz von Cloud-Anwendungen ging. Die Österreichische Rechtsanwaltskammer hat die Richtlinie für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) geändert und die Cloud unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Österreichs Rechtsanwälte dürfen nun Cloud-Applikationen von externen Dienstleistern rechtssicher einsetzen, sofern fünf von der RAK definierte Kriterien erfüllt werden.
5 Kriterien regeln den Cloud-Einsatz
Zunächst darf das Interesse des Klienten nicht verletzt werden, das heißt die Anwendungen müssen höchste Grundsätze der Verschwiegenheit gewährleisten. Außerdem müssen Rechtsanwälte die externen Dienstleister mit besonderer Sorgfalt auswählen, ihre Eignung also zum Beispiel aufgrund von Zertifizierungen überprüfen. Drittens dürfen nur Cloud-Applikationen eingesetzt werden, wenn Rechtsanwälte im Falle einer Hausdurchsuchung informiert werden. Des Weiteren müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um Vertraulichkeit und Datenschutz zu gewährleisten. Und zuletzt müssen Klientinnen und Klienten über diese externen Dienstleister informiert werden.
Die Cloud als strategisches Werkzeug
Die Cloud wird damit von der Rechtsanwaltskammer als strategisch wichtiges Arbeitswerkzeug anerkannt. Die Vorteile von Cloud vs. installierte Lizenzen liegen auf der Hand. Cloud-Applikationen müssen nicht installiert werden, sie sind also sofort einsatzbereit. Man muss keine IT-Ressourcen in Setup, Wartung oder Updates investieren. Und, da es sich um Software as a Service handelt, sind alle Kosten in Abo-Paketen inkludiert.
SpeechLive für Rechtsanwälte geeignet
Philips SpeechLive von Speech Processing Solutions, die globale Nummer 1 bei professionellen Sprachtechnologie-Lösungen “Made in Austria”, ist eine cloudbasierte Diktier- und Transkribier-Lösung. Lösungen wie diese werden desktopbasiert von unzähligen Kanzleien seit Jahren eingesetzt und es liegt im Interesse der Klientinnen und Klienten, Schriftsätze und Korrespondenzen schnell und effizient zu bearbeiten. SpeechLive zeichnet sich durch eine nach höchsten Maßstäben zertifizierte Server-Infrastruktur aus.
Die Daten verlassen die Europäische Union nicht. Rechtsanwälte werden im Falle einer Hausdurchsuchung unverzüglich informiert. SpeechLive ist DSGVO-konform. Darüber hinaus stellen das einzigartige Server-Setup, die mehrstufige End-To-End-Verschlüsselung und weitere Maßnahmen Datensicherheit und Vertraulichkeit sicher.
Mehr Informationen: https://www.dictation.philips.com/at/ueber-uns/presse/press/philips-speechlive-workflow/
Über Speech Processing Solutions
Speech Processing Solutions (SPS) ist ein globales Technologieunternehmen aus Österreich und weltweit führender Anbieter von Sprache-zu-Text-Lösungen. Die von SPS entwickelten und unter der Marke Philips verkauften Produkte (“Philips Speech”) zum Umwandeln von Sprache zu Text werden von knapp fünf Millionen Benutzern in der ganzen Welt eingesetzt. Zum Angebot gehören Workflow- und Spracherkennungssoftware sowie Diktiereingabegeräte. Mit diesen intelligenten Lösungen sparen Benutzer Zeit, die sie für die Erledigung von essentiellen Aufgaben, z.B. Patienten- und Kundenbetreuung, verwenden können. Das führt zu höherer Produktivität und Profitabilität sowie einer besseren Kundenzufriedenheit. Neben seinem Hauptsitz in Wien unterhält SPS regionale Niederlassungen in den USA, in Kanada, in Australien, im Vereinigten Königreich, in Deutschland, in Frankreich und in Belgien. Darüber hinaus verfügt SPS über ein Netzwerk von über 1000 Vertriebs- und Implementierungspartnern weltweit.
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Dr. Brigitte Pawlitschek