Bonn/Hamburg/Mountain View (21.06.2022) –
Das Bundeskartellamt http://bundeskartellamt.de nimmt Alphabet-Tochter Google wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen zulasten alternativer Kartendienste bei Google Maps ins Visier. Wie die Bonner Wettbewerbshüter heute, Dienstag, mitteilen, stützt sich das eingeleitete Verfahren auf die neuen Befugnisse im Rahmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021.
“Dienste Dritter eingeschränkt”
“Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google-Karten einzubinden”, so Andreas Mundt, Präsident der Bonner Behörde.
Es werde unter anderem geprüft, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich eigenen Angaben nach parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen.
Wettbewerb offenbar behindert
Nach vorläufigem Stand beschränkt Google insbesondere die Möglichkeit, Kartendienste von Google mit Karten von Dritten zu kombinieren, heißt es zur Begründung für das neue Verfahren. Dadurch werde möglicherweise der Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindert.
Eine weitere Einschränkung könnte darin liegen, dass Google die Verwendung seiner Dienste mit dem Angebot “Google Automotive Services” in Infotainment-Systemen in Fahrzeugen stark reglementiert. In den nächsten Wochen würden Kunden und Wettbewerber der Google-Maps-Plattform befragt. Das Bundeskartellamt führt aktuell Verfahren auch gegen Apple, Amazon oder Meta/Facebook.
Florian Fügemann,
fuegemann@pressetext.com
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