Vertragsärzte in Deutschland sind unterbezahlt
München/Marktoberdorf (04.10.2016) -
Studienleiter Günter Neubauer: sieht Ärzte unterbezahlt Einem freiberuflich tätigen Arzt in Deutschland ist es in der Praxis heutzutage nicht möglich, ein angemessenes Honorar zu erzielen. Zu dem Schluss kommt Günter Neubauer, Direktor des Münchner Instituts für Gesundheitsökonomik https://ifg-muenchen.com , in seinem neuen gesundheitsökonomischen Gutachten. Umfassende Datenerhebung Zunächst wurden die Durchschnittsausgaben mehrerer Musterpraxen ermittelt - von der Miete der Räume über Apparaturen und Personal bis hin zu Fortbildungen. Dabei flossen auch die Daten des Zi-Praxis-Panels, DATEV-Analysen, sowie Parameter der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ein. Fokussiert wurden Einzelpraxen, welche die Grundversorgung auf dem Land sicherstellen. Die jährliche Kostenspanne reicht von 147.400 Euro (Allgemeinmedizin) bis 219.400 Euro (zum Beispiel Orthopädie). Neben dem Gehalt eines angestellten Oberarztes als ein Orientierungspunkt wurden Einkünfte anderer Freiberufler sowie das kalkulierte Einkommen von Honorarärzten herangezogen, um das unternehmerische Risiko abzubilden. Als angemessenes Einkommen für einen niedergelassenen Arzt in Deutschland wurde pro Jahr eine Spanne von 159.544 Euro bis 175.136 Euro ermittelt. Diese bezieht sich auf den niedergelassenen Vertragsarzt, der in Vollzeit Patienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) versorgt. Fallzahlen müssten höher liegen Fazit der Gegenüberstellung der Kosten und dem Soll-Honorar in Bayern: Ein angemessenes Einkommen lässt sich in keiner Fachgruppe erreichen. Die Fallwerte müssten deutlich höher liegen als im Jahr 2010 beziehungsweise 2013 bei Berücksichtigung der zugehörigen Fallzahlen. Somit müssten die Fallzahlen bei reiner GKV-Tätigkeit je nach Fachgruppe um 90 bis 223 Prozent (2010) beziehungsweise um 58 bis 191 Prozent (2013) höher liegen, damit ein angemessenes Einkommen von konservativ tätigen Ärzten in ländlichen Gebieten erzielt wird. GKV-Versicherte allein reichen der Studie nach weder aus, um die Kosten der Musterpraxen zu decken, noch ein angemessenes Arzteinkommen zu erzielen. "In der Behandlungsrealität werden zudem nicht nur GKV-Patienten behandelt, sondern auch Privatpatienten, sodass die Zahl der insgesamt behandelten Patienten größer ausfällt als die alleinigen GKV-Fallzahlen", so die Autoren. Auch bei der Berücksichtigung von Privateinnahmen werde das angemessene Arzteinkommen in den Musterpraxen "zumeist weiterhin deutlich" unterschritten. Erich Neumann neumann@pressetext.com |