Unwissende Fluggäste: Entschädigung bei Flugverspätung
Nürnberg (29.07.2013) -
Foto: flugrecht.de
Eine aktuelle Umfrage von flugrecht.de https://www.flugrecht.de deckt massive Unwissenheit unter Flugreisenden auf. Trotz einer offiziellen Regelung und Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof kennen Flugreisende ihre Entschädigungsrechte bei Flugverspätungen nicht.
Stundenlanges Warten in überfüllten Abflughallen, verpasste Anschlussverbindungen, Unannehmlichkeiten mit dem Hotel oder mit dem Arbeitgeber bei der Rückkehr: Flugverspätungen sorgen in vielerlei Hinsicht für Stress. Für Flüge, ausgeführt von europäischen Airlines, gilt: Für mehrstündige Flugverspätungen stehen Reisenden pauschale Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro zu. Diese Regelung besteht bereits seit dem Jahr 2004 und wurde Ende 2012 vom Europäischen Gerichtshof in einem Grundsatzurteil bestätigt.
Ansprüche gelten bis zu drei Jahre rückwirkend: kaum jemand weiß das!
Doch längst nicht alle Flugreisenden kennen ihre Rechte. Dies bestätigt die aktuelle Online-Umfrage von flugrecht.de. Hier tritt zutage: 58 % der Befragten, die bereits einmal eine Flugverspätung hatten, wissen schlichtweg nicht, dass ihnen eine gesetzlich definierte Entschädigung zusteht! Und dass diese Ansprüche bis zu 3 Jahren nach der Verspätung oder Annullierung geltend gemacht werden können, ist 89 % der Befragten unbekannt.
Dabei sind verspätete Flüge keine Seltenheit. Von den knapp 300 Befragten hatten 30 % bereits eine mehr als dreistündige Verspätung, 15 % mussten eine Flugstornierung erleben und 6 % wurden aufgrund von Überbuchung nicht mitgenommen.
Schlechte Kommunikation der Fluggesellschaften = Abschreckungsstrategie?
Die flugrecht.de-Umfrage zeigt darüber hinaus, dass auch Reisende, die ihre Ansprüche kennen, diese nicht immer geltend machen. So haben 36 % darauf verzichtet, ihre Forderung an die Fluggesellschaft zu stellen, da sie keine Erfolgsaussichten sahen. Diejenigen, die sich an die Airlines gewandt haben, hatten größtenteils das Gefühl, dass der Grund für die Ablehnung eine Ausrede war (78 %).
Die Mühen, sich bei der Fluggesellschaft zu beschweren, sind längst nicht immer von Erfolg gekrönt: 68 % der Reisenden bekamen von der jeweiligen Airline keine bzw. nur eine ungenügende Rückmeldung oder eine geringere Summe wurde angeboten, als gesetzlich zusteht.
Benjamin Kindermann, Anwalt von flugrecht.de, beschafft Reisenden die ihnen zustehenden Entschädigungssummen. In vielen Fällen wirkt ein vom Juristen formulierter Brief an die Fluggesellschaft Wunder. "Rückmeldung erst nach drei Monaten oder prozentuale Aufrechnungen, wie gering die entgangene Urlaubszeit sei, waren nur einige der Abwimmelversuche der Fluglinien über die Klienten berichten, die es im ersten Anlauf selbst versucht haben", weiß Anwalt Kindermann.
"Ohne Klageandrohung läuft nichts", lautet sein Resümee nach über 1.000 Entschädigungsfällen, die seine Kanzlei bislang bearbeitet hat. "Es entsteht der Eindruck, die Fluglinien nutzen die Scheu der Antragsteller aus, von Anfang an einen erfahrenen Anwalt einzuschalten", so Kindermann weiter. Seine Klienten schätzen die Kostentransparenz und das einfache Handling des Dienstleistungsangebotes von https://www.flugrecht.de . Lediglich im Erfolgsfall wird ein Honorar in Höhe von 10 % der erstrittenen Summe fällig.
Warum Reisende nicht vor Gericht ziehen. Die Top-4-Gründe:
1. Wollte keinen Anwalt einschalten, insbesondere wegen der Kosten (45 %)
2. Wusste nicht, dass mir Entschädigung zusteht (21 %)
3. Hatte keine Lust, mich damit zu beschäftigen (17 %)
4. Mir war das finanzielle Risiko zu hoch (17 %)
Über flugrecht.de
Mit über 1.000 bearbeiteten Rechtsansprüchen bei Flugverspätungen und Gepäckverlust gehört flugrecht.de zu den erfahrenen Anbietern für die rechtliche Durchsetzung von Fluggastrechten. flugrecht.de setzt auf Kostentransparenz für Reisende. https://www.flugrecht.de
Studiendesign
Auftraggeber: flugrechte.de, vertreten durch Anwalt Benjamin Kindermann
Realisierung: onlineumfragen.com, Luzern/CH
Befragt wurden 293 Personen im Alter zwischen 18 und 70 Jahren (47 % männlich,
53 % weiblich), die in den vergangenen drei Jahren eine Flugreise gemacht haben.
flugrecht.de,
Birgit Heinhoefer