Streit ums Rot: Erster Etappensieg für Sparkassen


Berlin/Hamburg (23.09.2015) -

Sparkasse:
erzielt Sieg vor Gericht
(Foto: pixelio.de, Fritz Zühlke)

Nach der Schlappe zur Patentregistrierung der roten Logofarbe vor dem Bundespatentgericht Anfang Juli dieses Jahres (pressetext berichtete: https://bit.ly/1iLKzcX) konnten die Sparkassen vor dem Bundesgerichtshof gegen die spanische Bank Santander https://santander.de und ihre deutsche Tochter nun einen Etappensieg erzielen.

"Großer Erfolg" für DSGV

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zugunsten Santanders heute, Mittwoch, aufgehoben. Die Richter sehen es doch als möglich an, dass die Rechte des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) https://dsgv.de an der Markenfarbe verletzt wurden.

Den DSGV freut es. Dieser wertet die heutige Entscheidung als "großen Erfolg" für sich, denn sowohl "im Hinblick auf das Sport-Sponsoring als auch den Einsatz des rot hinterlegten Logos durch Santander hat der BGH eine Verletzung der Rechte des DSGV an seiner Haus- und Markenfarbe in Betracht gezogen", so der DSGV.

Bei Santander gibt man sich zu dem seit Jahren ausgetragenen, skurrilen Rechtsstreit und dem heutigen Urteil betont gelassen: "Wir sind optimistisch, dass das OLG Hamburg die Klageabweisung auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Santander wird weiter dafür eintreten, dass die Dienstleistungsfreiheit gewahrt bleibt."

Löschungsverfahren offen

Die Zuversicht der Spanier rührt daher, dass der Streit über die Verwendung der Farbe rot noch längst nicht endgültig entschieden ist. Das letzte Wort hat nun der BGH, der den Ausgang des Löschungsverfahrens als offen ansieht. Hier wird wahrscheinlich erst im kommenden Jahr eine Entscheidung fallen, berichtet das "Handelsblatt".


pressetext.redaktion,
Florian Fügemann



Advertising