Kaum Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose


Nürnberg (11.11.2016) -

8,50 Euro:
Mindestlohn-Ausnahmen kaum genutzt
(Foto: pixelio.de, Uwe Schlick)

Die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn in Deutschland wird selten genutzt. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) https://iab.de . Bei einer Befragung von 5.450 Langzeitarbeitslosen, die eine Stelle gefunden haben, gaben weniger als zwei Prozent an, in ihrem Jobcenter eine Bescheinigung beantragt zu haben. Zum Einsatz kam eine entsprechende Bescheinigung dann nur bei rund einem Prozent der Befragten.

Kaum relevant bei Vermittlung

Langzeitarbeitslose haben die Möglichkeit, sich für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde beschäftigen zu lassen. Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mindestlohn die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht erschwert. Eine Befragung von 84 Jobcenter-Mitarbeitern hat ergeben, dass nach ihrer Einschätzung der Einsatz der Regelung weder für Jobcenter, noch für Arbeitgeber und Langzeitarbeitslose attraktiv sei.

Die Ausnahmeregelung spielt bei der täglichen Vermittlung der sechs ausgewählten Jobcenter kaum eine Rolle, haben die IAB-Wissenschaftler herausgefunden. Für den Ausgleich individueller Leistungseinschränkungen von Langzeitarbeitslosen stünden aus Sicht der befragten Jobcenter-Mitarbeiter beispielsweise Eingliederungszuschüsse als passgenaueres Förderinstrument zur Verfügung. Auch aus Arbeitgebersicht sei die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht sehr attraktiv. Vorbehalte gegenüber der Arbeitsmotivation oder den Arbeitstugenden von Langzeitarbeitslosen ließen sich nicht über niedrigere Löhne ausräumen.

Oft schwierige Gratwanderung

Sehe man aber bei einem Langzeitarbeitslosen eine Passung zu den Stellenanforderungen, so die Mitarbeiter, dürfte eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht mehr das entscheidende Einstellungshemmnis sein. Ein Abweichen vom Mindestlohn kann nach Einschätzung der befragten Jobcenter-Mitarbeiter möglicherweise sogar kontraproduktiv sein, wenn dies die Arbeitsmotivation einschränke, in der übrigen Belegschaft ein Gefühl der Lohnkonkurrenz schaffe oder die Reputation als guter Arbeitgeber gefährde, heißt es abschließend.



Florian Fügemann,
fuegemann@pressetext.com



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