Italien fördert Investitionen in innovative Start-ups
Rom (13.12.2013) -
Kalkulation:
Italien macht das Gründen einfacher
(Foto: pixelio.de, S.Geissler)
Die von der italienischen Regierung https://governo.it im Oktober 2012 beschlossenen Maßnahmen zugunsten innovativer Start-ups sind jetzt in Kraft getreten. Im Rahmen des vom Wirtschaftsministerium https://www.mef.gov.it in Rom erlassenen "Decreto Crescita 2.0" können Investoren umfangreiche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
Bereits 1.394 Neugründungen
Anfang Dezember dieses Jahres haben sich laut InfoCamere https://infocamere.it insgesamt 1.394 Neugründungen in vom italienischen Handelsregister eigens dazu eingerichteten Sezione speciale eingeschrieben. "Auch in schwierigen Zeiten wie der aktuellen Wirtschaftskrise erweist sich Italien als ein Land von Unternehmern", kommentiert Sezione-speciale-Vorsitzender Ferruccio Dardanello.
Die Löwenanteile entfielen erwartungsgemäß auf Standorte in der Lombardei mit 283 Start-ups sowie die Emilia-Romagna und Latium mit jeweils 151 Neugründungen. Schlusslichter waren die Regionen Sizilien mit 37 Start-ups und Kalabrien mit lediglich 14 Start-ups. Die vorherrschende Firmengröße bewegt sich bei einem Jahresumsatz unter einer Mio. Euro und einer Mitarbeiterzahl bis vier zu Personen.
Ersparnis von bis zu 95.000 Euro
Für natürliche Personen, die eine Firmengründung finanziell unterstützen wollen, ist ein Steuerabzug von 19 Prozent bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500.000 Euro vorgesehen. Darüber hinausgehende Beträge können bis zu einem Drittel im Folgejahr geltend gemacht werden. Bei juristischen Personen wie Aktiengesellschaften oder GmbHs steigt der Steuervorteil auf 20 Prozent. Das bedeutet eine Steuerersparnis von maximal 95.000 beziehungsweise 99.000 Euro pro Jahr.
Die Vergünstigungen gelten auch für bereits vor dem Inkrafttreten des Decreto Crescita bestehende Start-ups, die eine Kapitalaufstockung vornehmen wollen. Im Falle von Gründungen mit einem sozialen Hintergrund oder einem innovativen Leistungsangebot im Energiebereich betragen die jeweiligen Vergünstigungen sogar 25 beziehungsweise 27 Prozent. Die Investitionen können sowohl bei den Firmengründern direkt als auch über die zugelassenen Organismen für kollektive Sparanlagen oder eingerichtete Kapitalgesellschaften abgewickelt werden.
pressetext.redaktion,
Harald Jung