Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig
Berlin (28.06.2018) -
Geld wegschneiden: vzbv siegt gegen Banken (Foto: Jorma Bork, pixelio.de) Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlt, darf kein Entgelt zur Berechnung dieser Vorfälligkeitsentschädigung aufgebrummt bekommen. Die Landgerichte München und Dortmund haben entsprechende Preisklauseln der Münchener Hypothekenbank und der Kreissparkasse Steinfurt für unwirksam erklärt, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) https://vzbv.de die Kreditinstitute verklagt hatte. Pauschale von bis zu 200 Euro "Banken berechnen die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließlich im eigenen Interesse. Das ist jedoch keine Leistung für Kunden, die die Bank extra in Rechnung stellen darf", unterstreicht vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. Die Kreissparkasse Steinfurt https://ksk-steinfurt.de verlangt für Kunden wegen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Pauschale von 125 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel Kunden unangemessen benachteiligt. Die Bank verlange, das Entgelt ohne eine echte Gegenleistung zu erbringen. Der Kunde habe gar kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schulde. Auch das Münchner Landgericht hat eine ähnliche Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank https://muenchenerhyp.de für unwirksam erklärt. Danach sollten Kreditnehmer zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung eine Pauschale von 200 Euro an die Bank zahlen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen und den Kredit deshalb vorzeitig tilgen. Im Gegensatz zum Landgericht Dortmund waren die Münchener Richter der Auffassung, dass Banken grundsätzlich berechtigt seien, den Aufwand für die Berechnung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das sei Teil ihres Schadersatzanspruches. Die strittige Klausel erklärten die Richter dennoch für unwirksam. Sie ermögliche der Bank, ihren Berechnungsaufwand doppelt abzurechnen - als Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlich über die Pauschale. Florian Fügemann, fuegemann@pressetext.com |