Einführung der "Nicht-Diskriminierungs-Klausel"
Zürich (22.09.2015) -
Beim Bestellen eines Tickets im Internet stecken die Käufer oftmals in der Klemme. Zwar werden ihnen sämtliche Bezahlungsmöglichkeiten geboten, beim Zahlen jedoch tauchen unnötige Gebühren auf - einzig dafür, dass die Kreditkarte benutzt wird. Seit der Einführung der "Nicht-Diskriminierungs-Klausel" am 1. August sollen Kunden, die mit ihrer Karte bezahlen, keinen Aufschlag zahlen müssen. Trotzdem zahlen etliche Ticketkäufer immer noch zu viel. Laut der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) muss ein Anbieter seine Ware zum angegebenen Preis verkaufen. So auch im Ticketing-Bereich - der Kunde muss sein Ticket zum ausgeschriebenen Preis kaufen können, ohne unzulässige zusätzliche Gebühren wie print@home- oder Kreditkartenzuschläge bezahlen zu müssen. Im gleichen Zug wurde am 1. August zudem entschieden, dass die Kartenfirmen die sogenannte "Nicht-Diskriminierungs-Klausel" wieder in ihre Regeln aufnehmen dürfen. Dies bedeutet, dass das Bezahlen mittels Kreditkarte nicht teurer sein darf als dies bei anderen Zahlungsmitteln der Fall ist. Wirkung gezeigt hat dies jedoch bisher wenig. TICKETINO schaut dieser neuen Bestimmung erwartungsvoll entgegen. Da die Firma von Anfang an auf eine faire und transparente Preispolitik setzte, müssen keinerlei Änderungen an der Preispolitik geleistet werden. Für Franz Wyss, CEO von TICKETINO, ist diese Regelung ein Schritt in die richtige Richtung: "Immer wieder haben versteckte Gebühren und Aufschläge dazu geführt, dass Ticketkäufer die anfallenden Gebühren nicht transparent vergleichen konnten und bei der Wahl des Anbieters getäuscht wurden. Bei TICKETINO sind und waren schon immer sämtliche Gebühren im Preis enthalten. Diskriminierende Aufschläge für Kreditkartenzahler oder sonstige versteckte Gebühren sind bei uns Fremdwörter, da wir für einen fairen und transparenten Markt stehen. Wir hoffen nun, dass unsere Konkurrenten endlich mitziehen." TICKETINO, Anja Flury |