Rezession in 2009: Kurzarbeit rettete 500.000 Jobs


Erlangen/Nürnberg (02.03.2017) -

Jobs:
Kurzarbeit hilft bei Rezessionen
(Foto: pixelio.de/Dr. Klaus-Uwe Gerhardt)

Kurzarbeit ist ein stabilisierendes Instrument bei der Bewältigung wirtschaftlicher Rezessionen. Temporäre staatliche Eingriffe zeigen jedoch im Allgemeinen nur geringe Effekte. Das haben Wirtschaftswissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg https://fau.de wissenschaftlich belegt. Nach Schätzungen der Experten konnten in der Rezession 2009 so allein in Deutschland eine halbe Mio. Arbeitsplätze gerettet werden.

Regelgebundene Kurzarbeit

Für die Studie haben die Forscher umfangreiche Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Betriebsdaten ausgewertet, unter anderem zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, des BIPs und der Nutzung der Kurzarbeit auf der betrieblichen und aggregierten Ebene. Ihre Analyse zeigt, dass Kurzarbeit durchaus in der Lage ist, eine Ökonomie in großem Maße zu stabilisieren.

"Unsere Modellsimulationen zeigen, dass der Großteil dieses Erfolges auf die regelgebundene Kurzarbeit zurückzuführen ist, deren Kriterien gesetzlich verankert sind", sagt Volkswirtschaftler Christian Merkl. Diskretionäre staatliche Maßnahmen dagegen, etwa die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes oder die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, zeigen eine vergleichsweise geringe Wirkung.

Gefahr von Mitnahmeeffekten

Nur in besonders tiefen Rezessionen wie im Jahr 2009 kann ein besserer Zugang zur Kurzarbeit in einem gewissen Umfang Arbeitsplätze retten. Allerdings besteht hier laut den Wissenschaftlern die Gefahr von Mitnahmeeffekten - dass also Firmen subventioniert werden, ohne dass dies einen Effekt auf das Entlassungsverhalten hat.

"In konjunkturellen Aufschwungsphasen sollte der Zugang zur Kurzarbeit keinesfalls gelockert werden. Dies wäre mit hohen Kosten verbunden und hätte keinerlei positive makroökonomische Wirkungen", so Forscherin Britta Gehrke. Die Forscher plädieren dafür, zusätzliche Erleichterungen generell nicht ad hoc zu beschließen, sondern gesetzlich zu verankern. Das würde Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Beschäftigungspolitik langfristig auf diese Regelungen auszurichten.



Florian Fügemann,
fuegemann@pressetext.com



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