Nicht halal-konform: Malaysia untersagt "Hotdog"


Kuala Lumpur (19.10.2016) -

Hotdog:
Fastfood-Kette darf Namen nicht führen
(Foto: pixelio.de, gerwitt)

Die US-Fastfood-Kette Auntie Anne's https://auntieannes.com gerät wegen des Produktnamens "Hotdog" in Malaysia in Schwierigkeiten. Laut dem Ministerium für islamische Ernährung befindet sich in den entsprechenden Backwaren des US-Unternehmens kein Hundefleisch. Der verwendete Begriff führe daher bei muslimischen Kunden allzu leicht zu Missinterpretationen und Verwirrung. Auntie Anne's soll daher den Namen "Hotdog" in "Würstchen im Brötchen" umbenennen, heißt es.

Rechtliche Verbindlichkeit

Was hierzulande wie ein schlechter Scherz klingt, hat in dem südostasiatischen Land eine rechtliche Verbindlichkeit. Auntie Anne's muss sich daher zwingend der Umbenennung seiner Hotdogs fügen - andernfalls drohen empfindliche Strafen oder gar der Entzug der Lizenz. Hintergrund der Verordnung ist, dass die malaysischen Behörden dem Produkt ein Halal-Zertifikat ausstellen können.

Die Behörde sieht sich auch angesichts der Zusammensetzung der Bevölkerung im Recht. Denn rund 60 Prozent - und damit die klare Mehrheit der Malaien - sind Muslime. Für Beobachter kommt der Schritt gegen die US-Kette nicht überraschend. Die konservative Regierung hat in jüngster Zeit vermehrt islamkonforme Richtlinien verabschiedet. So wurde unter anderem auch ein als halal klassifizierter Internetbrowser an den Start gebracht. Auntie Anne's wird sich der Weisung höchstwahrscheinlich beugen, sagen Experten. Denn auch andere US-Fastfood-Ketten haben ihre Hotdogs in Malaysia bereits umbenannt.



Florian Fügemann,
fuegemann@pressetext.com



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